Übertragung von Arbeitsnachweisen

Liebe Mitglieder,

Auf Nachfrage hat der Vorstand auf der letzten Vorstandssitzung folgenden Beschluss zu den Nachweisen (Bienchenstempel) für die Arbeitsleistungen für den Verein, z.B. als Standaufsicht, für Aufräumarbeiten usw., mit sofortiger Wirkung gefasst:

Sollte ein Mitglied die vorgesehene Anzahl an Stempeln für sich selbst bereits erreicht haben und
sich darüber hinaus z.B. als Standaufsicht beim Training oder für andere Arbeitsleistungen weitere Stempel „verdienen“,
so können diese ab sofort auch bei nahen Familienangehörigen in die Nachweisliste gestempelt, also quasi übertragen werden.

Als Familienangehörige zählen hierbei Ehepartner, Eltern, eigene Kinder und Geschwister.

Der Vorstand