Liebe Mitglieder,
die nachfolgende Mitteilung haben wir als Rundschreiben an alle Vereine vom LV 3 erhalten:
Sehr geehrte Vorstände,
in dieser Mail finden Sie noch einmal die wichtigsten Punkte zu der aktuellen Übergangsfrist. Dazu haben wir für unseren Landesverband bzw. für unsere Vereine eine Schießkladde erstellt. Diese finden Sie im Anhang.
( Im Anhang dieses Beitrags findet Ihr die bereits auf den SSCW angepasste Version der Schießkladde, so wie sie zukünftig auch auf dem Schießstand ausliegen wird. )
Diese Schießkladde sollte am PC oder handschriftlich unbedingt mit der Vereinsnummer, beginnend mit 03-XXX und Vereinsnamen versehen werden. Ganz besonders zu berücksichtigen ist, dass eindeutig hervorgeht, dass der Schütze mit seiner eigenen Kurz- oder Langwaffe geschossen hat. Hier ist unsere Empfehlung, in der Spalte „WAFFE“ das Waffenmodell einzutragen. Sinnvoll wäre es außerdem, ein Schießbuch mit den gleichen Eintragungen zu versehen.
Wir müssen eine Grundlage schaffen, damit der Verband in der Lage ist, ab dem 01.01.2026 entsprechende Bescheinigungen ausstellen zu können. An dieser Stelle möchten wir darauf hinweisen, dass jeder Verein verpflichtet ist, eine Schießkladde zu führen und nur das Dokumentieren beim Schützen im Schießbuch nicht ausreicht. Schon allein beim Verlust des persönlichen Schießbuches, wäre ein Verein oder der Verband nicht mehr in der Lage das Bedürfnis zu bescheinigen.
Durch diese Regelung ist erstmalig der Besitz für uns als Schützen eindeutig geregelt worden!
Bitte geben Sie diese Informationen an Ihre Mitglieder weiter, damit es später nicht zu “langen Gesichtern” kommt!
Der Vorstand
SK 2024
Anhang:
https://ssc-wallenhorst.de/wp-content/uploads/2024/01/SK-2024.pdf