
Sportschützenclub Wallenhorst e.V.

Allgemeine Informationen zur Waffenbefürwortung
Wer Waffen für das sportliche Schießen besitzt bzw. besitzen möchte, benötigt hierfür eine Waffenbesitzkarte.
Die Berechtigung zum Kauf der Munition muss in dieser extra eingetragen sein.
Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen, um eine Waffenbesitzkarte für das sportliche Schießen beantragen zu können?
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- Mindestalter => 18. Lebensjahr vollendet
- Zuverlässigkeit (§ 5 Waffengesetz)
- persönliche Eignung (§ 6 Waffengesetz)
- Sachkunde (§ 7 Waffengesetz)
- Bedürfnis (§ 8 Waffengesetz)
müssen gegeben sein, bzw. nachgewiesen werden.
Die Aufbewahrung von Waffen und Munition muss zudem schriftlich nachgewiesen werden. (§ 36 Waffengesetz)

Wo kann ich eine Waffenbesitzkarte für das sportliche Schießen beantragen?
Die Zuständigkeit liegt bei der Waffenbehörde Ihres Landkreises bzw. der Verwaltung Ihrer kreisfreien Stadt, großen selbstständigen Stadt oder selbstständigen Gemeinde.
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- Vereinsmitglieder des SSCW können den unten stehenden Bedürfnisantrag ausfüllen und absenden. Der Vorstand setzt sich mit Ihnen für einen Termine, der in der Regel in der Schießanlage Winkeler in Wallenhorst stattfindet, in Verbindung.

Zur Anfrage für einen Termin nutzen Sie bitte das folgende Formular:
Wo und wie bekomme ich den Antrag für die Bedürfnisbescheinigung des BDS LV3?
Hier zum Download:
https://bds-niedersachsen.de/pdf/befuerwortung_9-2020.pdf
weitere Informationen:
BDS Niedersachsen-Bremen (LV3)
https://bds-niedersachsen.de/waffenbefuerwortungen.html
https://bds-niedersachsen.de/pdf/hinweis_vorderschaftrepetierflinte.pdf
Sporthandbuch BDS allgemeiner Teil
Übersicht über die wichtigsten Änderungen im Sporthandbuch
Sporthandbücher des BDS