Übertragung von Arbeitsnachweisen

Liebe Mitglieder,

Auf Nachfrage hat der Vorstand auf der letzten Vorstandssitzung folgenden Beschluss zu den Nachweisen (Bienchenstempel) für die Arbeitsleistungen für den Verein, z.B. als Standaufsicht, für Aufräumarbeiten usw., mit sofortiger Wirkung gefasst:

Sollte ein Mitglied die vorgesehene Anzahl an Stempeln für sich selbst bereits erreicht haben und
sich darüber hinaus z.B. als Standaufsicht beim Training oder für andere Arbeitsleistungen weitere Stempel „verdienen“,
so können diese ab sofort auch bei nahen Familienangehörigen in die Nachweisliste gestempelt, also quasi übertragen werden.

Als Familienangehörige zählen hierbei Ehepartner, Eltern, eigene Kinder und Geschwister.

Der Vorstand

BDS Ausweise eingetroffen

Liebe Mitglieder,

wir haben wieder BDS-Ausweise vom LV3 erhalten.

Wer also noch auf seinen BDS-Ausweis wartet sollte während der Trainingszeiten jemanden vom Vorstand darauf ansprechen.

Der Vorstand

Korrekte Eintragungen im Schießnachweis

Ein Eintrag im Schießbuch/Kladde enthält folgende Infos:

1: die BDS Disziplin Nr xxxx
2: Waffenmodell
3: Kaliber
4: Datum inklusive Jahr
5: Die Schießstätte
6: Eigene Waffe Ja / Nein
(Ja bedeutet, dass die Waffe auf der eigenen WBK eingetragen ist)

Hinweis für Schützten die noch keine 10 Jahre Mitglied sind

Zum aufrechterhalten des Bedürfnisses 1x Im Quartal oder 6x im Jahr jeweils für Lang und Kurzwaffe

 

Der SSCW Vorstand
Wallenhorst 17.02.2024

Die neuen Marken sind da

Liebe Mitglieder,

wir haben die Versicherungsmarken des BDS für das Jahr 2024 erhalten und diese können ab sofort abgeholt werden.

Grüße

Der Vorstand

 

Schießkladde & Schießbuch BDS LV3

Liebe Mitglieder,

die nachfolgende Mitteilung haben wir als Rundschreiben an alle Vereine vom LV 3 erhalten:

Sehr geehrte Vorstände,

in dieser Mail finden Sie noch einmal die wichtigsten Punkte zu der aktuellen Übergangsfrist. Dazu haben wir für unseren Landesverband bzw. für unsere Vereine eine Schießkladde erstellt. Diese finden Sie im Anhang.

( Im Anhang dieses Beitrags findet Ihr die bereits auf den SSCW angepasste Version der Schießkladde, so wie sie zukünftig auch auf dem Schießstand ausliegen wird. )

Diese Schießkladde sollte am PC oder  handschriftlich unbedingt mit der Vereinsnummer, beginnend mit 03-XXX und Vereinsnamen versehen werden. Ganz besonders zu berücksichtigen ist, dass eindeutig hervorgeht, dass der Schütze mit seiner eigenen Kurz- oder Langwaffe geschossen hat. Hier ist unsere Empfehlung, in der Spalte „WAFFE“ das Waffenmodell einzutragen. Sinnvoll wäre es außerdem, ein Schießbuch mit den gleichen Eintragungen zu versehen.

Wir müssen eine Grundlage schaffen, damit der Verband in der Lage ist, ab dem 01.01.2026 entsprechende Bescheinigungen ausstellen zu können. An dieser Stelle möchten wir darauf hinweisen, dass jeder Verein verpflichtet ist, eine Schießkladde zu führen und nur das Dokumentieren beim Schützen im Schießbuch nicht ausreicht. Schon allein beim Verlust des persönlichen Schießbuches, wäre ein Verein oder der Verband nicht mehr in der Lage das Bedürfnis zu bescheinigen.

Durch diese Regelung ist erstmalig der Besitz für uns als Schützen eindeutig geregelt worden!

Bitte geben Sie diese Informationen an Ihre Mitglieder weiter, damit es später nicht zu “langen Gesichtern” kommt!

Der Vorstand

SK 2024

Anhang:
https://ssc-wallenhorst.de/wp-content/uploads/2024/01/SK-2024.pdf

Bedürfnisbescheinigungen

Liebe Vereinsmitglieder,

da die Behörden zur Zeit sehr aktiv bei den Anfragen zu bestehenden Bedürfnissen und den Nachweise von Vereinsmitgliedschaften sind, hier einige Infos für eine reibungslose Bearbeitung.

  • sendet uns bitte in jedem Fall eine E-Mail mit einer Kopie des Schreibens, Formulars u.ä. im Anhang an vorstand@ssc-wallenhorst.de
  • wenn ihr noch nicht länger als 10 Jahre im Besitz einer WBK seid, benötigen wir zusätzlich Einsicht in euren Schießnachweis (Schießbücher) und in eure WBK. Dafür ist es unbedingt erforderlich einen persönlichen Termin zu vereinbaren!

Danke für Eure Unterstützung!

Der Vorstand

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